Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 . Geltungsbereich


  • 1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen (einschliesslich Beratungen und sonstiger Leistungen) zwischen B. Ryffel Blumen Pflanzen Gartenbau (nachfolgend Firma genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt worden sind.
  • 1.2 Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.ryffel-unterseen.ch publiziert.


2. Vertragsschluss


  • 2.1 Online-Bestellung
    Die Angebote auf der Website www.ryffel-unterseen.ch sind rein informativ und daher unverbindlich. Preis-und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten. Blumen sind Saisonprodukte, daher ist nicht immer die ganze Auswahl erhältlich. Ein Vertrag zwischen dem Geschäft und dem Kunden kommt nach dessen Bestellung (persönlich, per Fax, per E-Mail, per Telefon, per Internet) erst durch die Lieferung der Ware oder die gleichlautende Auftragsbestätigung durch das Geschäft zustande.
  • 2.2 Sonstige Angebote / Bestellungen
    Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die FIRMA während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder die schriftliche Annahme der Offerte. Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die FIRMA verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der FIRMA.


3. Preise


  • 3.1 Preisanpassungen für Produkte und Leistungen sind jederzeit möglich, da Blumenpreise naturgemäss saisonalen und regionalen Schwankungen unterliegen. Es gelten ausschliesslich die in der Auftragsbestätigung oder im Geschäft genannten Preise.
    Bei Änderungen bzw. Annullationen von Bestellungen durch den Kunden können allfällige Kosten hierfür belastet werden.


4. Zahlung


  • 4.1 Zahlungen per Rechnung sind innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Die FIRMA behält sich vor, Lieferungen an neue Kunden oder im begründeten Einzelfalle gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen.
  • 4.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist das Geschäft berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 5% p.a. sowie Mahngebühren von CHF 30.-pro Fall zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt vorbehalten. Abhängig von Bonität, Vertragsgegenstand und Vertragsvolumen behält sich die FIRMA vor, eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung der Vorleistung zu erbitten.
    Die FIRMA ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • 4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von der FIRMA und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  • 4.4. Der Kunde ist verpflichtet, soweit die Ware noch nicht bezahlt ist, im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen, oder einem Zugriff Dritter auf die Ware, dies unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, den Dritten sofort auf unsere Eigentümerstellung hinzuweisen.
  • 4.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.


5. Lieferung


  • 5.1 Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen ist freibleibend. Wurde kein konkreter Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die Firma nach eigenem Ermessen.
  • 5.2 Eine termingerechte und auftragsgemässe Lieferung bedingt, dass der Kunde korrekte Adressangaben liefert. Jegliche Haftung für allfällige Verspätungen oder Nichtlieferungen infolge unvollständiger oder unrichtiger Adressen ist ausgeschlossen. Bei Krankenhauslieferungen sind nach Möglichkeit u.a. Abteilung und Zimmernummer anzugeben, bei Hotellieferungen Zimmernummer und Name.
  • 5.3 Wenn der Empfänger an der Lieferadresse nicht anzutreffen ist, ist das Geschäft ermächtigt, die Lieferung bei einer Drittperson, die für die Weiterleitung an den Empfänger geeignet scheint, abzugeben.
  • 5.4 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Firma, Betriebsstörungen, und Ereignisse höherer Gewalt, sind ausgeschlossen und berechtigen die Firma gegeben Falls zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtungen.
  • 5.5  Der Versand von Produkten durch die FIRMA erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang gemeldet werden.
  • 5.6. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der FIRMA geltend zu machen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als genehmigt.


6. Beschaffungsprobleme


Im Falle unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich das Geschäft vor, gleichwertige andere Ware zu liefern.


7. Lieferungen für Anlässe/Events


Bei Lieferungen für besondere Anlässe erfolgt diese gem. jeweiliger Auftragsbestätigung.


8. Gewährleistung


Das Geschäft garantiert für die frischen Schnittblumen eine Mindesthaltbarkeit von fünf Tagen, sofern der Kunde den Schnittblumen die richtige Pflege zukommen lässt und diese mit ausreichend Wasser versorgt. Für andere Lieferungen und Leistungen wird jede Haftung ausgeschlossen sofern sie nicht ursächlich durch die Firma verschuldet wurde.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der FIRMA


Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.


Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.


Blumen B-.Ryffel Blumne Pflanzen Gartenbau


Unterseen 6.4.2020 br